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BAG Urteil v. - 4 AZR 374/10

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 BAT, § 22 Abs 2 BAT, Anl 1a Teil I VergGr Vc Fallgr 1a BAT, Anl 1a Teil I VergGr Vb Fallgr 1c BAT, Anl 1a Teil I VergGr VII Fallgr 1b BAT, Anl A Entgeltgr 9 TV-L

Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg - einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang" - Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen" - Tätigkeit als Wegewart

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers, der bei der beklagten Stadt als Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) tätig war und seit dem 1. Juli 2007 als Wegewart beschäftigt ist.

Fundstelle(n):
JAAAI-19771

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