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BAG Beschluss v. - 7 ABR 34/11

Gesetze: § 5 Abs 1 S 3 BetrVG, § 7 BetrVG, § 8 BetrVG, Art 3 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG, § 14 Abs 2 S 1 AÜG

Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

Leitsatz

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind dort bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum Betriebsrat wählbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAI-19928

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