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BAG Urteil v. - 5 AZR 627/11

Gesetze: § 295 BGB, §§ 295ff BGB, § 615 BGB, § 1 Abs 1 TVG

Annahmeverzugsvergütung - Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer Bestandsschutzklage - Beendigung des Annahmeverzugs

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer macht mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die von deren Ausgang abhängigen Vergütungsansprüche "gerichtlich geltend" und wahrt damit die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAI-19976

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