Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 2 AZR 124/14

Gesetze: § 2 S 1 KSchG, § 4 S 2 Alt 2 KSchG, § 4 Abs 2 S 2 EvKiMAVertrG Rh, § 38 Abs 1 EvKiMAVertrG Rh, § 38 Abs 2 EvKiMAVertrG Rh, § 38 Abs 3 EvKiMAVertrG Rh, § 41 Abs 2 EvKiMAVertrG Rh, § 41 Abs 3 EvKiMAVertrG Rh, § 42 Buchst b EvKiMAVertrG Rh, § 44 Abs 1 EvKiMAVertrG Rh, § 44 Abs 2 EvKiMAVertrG Rh

Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

Leitsatz

1. Eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme gilt nach § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR als gebilligt, wenn die Mitarbeitervertretung nicht innerhalb von zwei Wochen die Zustimmung schriftlich verweigert oder eine mündliche Erörterung beantragt. Eine Erklärung der Mitarbeitervertretung, die zwar abschließend ist, aber keine Zustimmung darstellt, bewirkt keinen vorzeitigen Eintritt der Fiktion.

2. Ein Mangel in der Kündigungserklärung kann auch dann zum Erfolg einer Änderungsschutzklage führen, wenn die Änderungskündigung "überflüssig" war und der Arbeitnehmer das "Änderungsangebot" unter Vorbehalt angenommen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:221015.U.2AZR124.14.0

Fundstelle(n):
TAAAI-21696

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank