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BAG Urteil v. - 7 AZR 827/13

Gesetze: § 33 Abs 2 S 1 TV-L, § 84 Abs 1 S 1 SGG, § 21 TzBfG, § 15 Abs 2 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6

Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

Leitsatz

Das Arbeitsverhältnis wird trotz Zustellung des Rentenbescheids nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TV-L beendet, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 84 SGG Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegt und den Arbeitgeber hierüber alsbald unterrichtet, er den Rentenantrag vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG zurücknimmt oder einschränkt und dem Arbeitgeber dies innerhalb der Klagefrist nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG mitteilt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:230316.U.7AZR827.13.0

Fundstelle(n):
VAAAI-22008

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