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BGH Urteil v. - VII ZR 120/14

Gesetze: § 9 Abs 1 AGBG, Art 229 § 5 S 1 BGBEG, § 765 BGB, § 768 Abs 1 S 1 BGB, § 821 BGB

Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft im Altfall

Leitsatz

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an , BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759).

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-24441

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