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BGH Beschluss v. - VI ZB 46/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 519 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die anwaltliche Fristenkontrolle

Leitsatz

Der Rechtsanwalt hat selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Akte nach vorangegangener Fertigung eines Entwurfs der Berufungsschrift nur zum Zwecke der Unterschrift vorgelegt wird.

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Fundstelle(n):
KAAAI-24453

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