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BGH Urteil v. - VI ZR 302/15

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG

Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen Interessenverband der Pelztierzüchter durch einen Tierschutzverein

Leitsatz

Die mit der Darstellung der Haltungsbedingungen von Tieren verbundene, an eine Bank gerichtete Aufforderung auf der Internetseite eines Tierschutzvereins, das Konto eines Interessenverbandes der Tierzüchter zu kündigen, kann ein mit einer Meinungsäußerung verbundener zulässiger Boykottaufruf sein.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:190116UVIZR302.15.0

Fundstelle(n):
OAAAI-24618

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