Insolvenzeröffnungswirkung: Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nach Auszahlung einer vormals irrtümlich rückgebuchten, konkludent genehmigten Lastschrift an den vorläufigen Insolvenzverwalter
Leitsatz
Zahlt die Bank des Schuldners nach der irrtümlichen Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift den Lastschriftbetrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den zum Einzug von Forderungen ermächtigten, mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalter aus, gilt ihr bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach der Verfahrenseröffnung nicht als Masseverbindlichkeit.