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BGH Urteil v. - XI ZR 106/09

Gesetze: § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 826 BGB, § 830 Abs 2 BGB

Deliktische Haftung eines US-amerikanischen Brokers wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers: Beginn der regelmäßigen Verjährung

Leitsatz

Tatbestand

Die im Revisionsverfahren beteiligten Kläger zu 2) und zu 3), deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, verlangen von der Beklagten, einem Brokerhaus mit Sitz im US-Bundesstaat N., Schadensersatz wegen Verlusten im Zusammenhang mit Terminoptionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen.

Fundstelle(n):
GAAAI-24933

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