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BGH Urteil v. - VI ZR 372/14

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 5 KredWG, § 32 Abs 1 KredWG

Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

Leitsatz

Die gemäß § 32 Abs. 1 KWG bestehende Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG bezweckt nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus durch den Bankkunden verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt oder anderweitig geschlossene Verträge erfüllt werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kreditinstituts fallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-25491

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