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BGH Urteil v. - III ZR 346/14

Gesetze: § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S 1 BGB

Transport minderjähriger Mitglieder eines Amateursportvereins durch Familienangehörige zu Sportveranstaltungen als Gefälligkeit

Leitsatz

Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein (hier: Ersatz eines Verkehrsunfallschadens) ausscheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAI-25539

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