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BGH Beschluss v. - IX ZB 117/12

Gesetze: § 89 Abs 1 InsO, § 110 VVG

Insolvenz des Versicherungsnehmers: Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in dessen Freistellungsanspruch gegen seinen Haftpflichtversicherer

Leitsatz

Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt.

Fundstelle(n):
CAAAI-25847

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