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BGH Urteil v. - V ZR 142/11

Gesetze: Art 1 BGBEG

Internationales Gesellschaftsrecht: Anwendbares Recht für die Rechtsscheinhaftung einer brasilianischen Gesellschaft bei Überschreitung der Vertretungsbefugnis durch eines ihrer Organe bei einem Distanzgeschäft

Leitsatz

In Fällen mit Auslandsberührung richtet sich die Rechtsscheinhaftung der Gesellschaft für das Handeln ihres Organs, das seine Vertretungsbefugnis bei einem Distanzgeschäft überschreitet, jedenfalls dann nach der an dem Ort der Abgabe der Willenserklärung geltenden Rechtsordnung, wenn diese zugleich über die organschaftliche Vertretungsmacht entscheidet (Fortführung BGH, , VIII ZR 304/62, von BGHZ 43, 21 ff.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAI-25928

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