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BGH Urteil v. - IX ZR 69/14

Gesetze: § 366 Abs 1 BGB, § 366 Abs 2 BGB, § 562 BGB, § 38 InsO, § 50 Abs 1 InsO, § 50 Abs 2 InsO, § 55 Abs 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 108 Abs 1 S 1 InsO, § 166 Abs 1 InsO, § 168 InsO

Insolvenzrecht: Tilgungsbestimmung des Insolvenzverwalters bei Verteilung des Erlöses aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände

Leitsatz

Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzeröffnung fort, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig auf die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAI-26013

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