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BGH Urteil v. - VI ZR 443/13

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO

Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts durch das Berufungsgericht

Leitsatz

Hat das erstinstanzliche Gericht den Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts persönlich angehört und will das Berufungsgericht das Ergebnis dieser Anhörung abweichend vom Erstgericht würdigen, ist es dazu grundsätzlich nicht ohne erneute persönliche Anhörung des Patienten befugt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-26061

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