Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 257/13

Gesetze: § 315 BGB, § 556a Abs 1 S 1 BGB

Wohnraummiete: Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung nach billigem Ermessen des Vermieters

Leitsatz

Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die Regelung in § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB abdingbar ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAI-26195

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank