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BGH Urteil v. - IX ZR 277/13

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 257 S 1 BGB, § 1 InsO

Übernahme eines insolventen Betriebs: Auslegung einer Vertragsvereinbarung über die Tragung von Energiekosten

Leitsatz

Zur Auslegung einer Vertragsbestimmung, in der sich der Erwerber des Betriebs des Insolvenzschuldners verpflichtet hat, ab dem Zeitpunkt der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten Übernahme des Betriebs die anfallenden Energiekosten zu tragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAI-26206

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