Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen Grundstückskauf- und Maschinenpachtvertrag: Unwirksamkeit einer pauschalen Unterwerfungserklärung; Zulässigkeit einer Titelgegenklage; Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde
Leitsatz
1. Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.
2. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.
3. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.