Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Beweislast der Schuldnerbank für Bereicherungsanspruch gegen Lastschriftgläubiger hinsichtlich des Fehlens einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber
Leitsatz
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen .