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BGH Urteil v. - VII ZR 169/10

Gesetze: § 313a Abs 1 S 1 ZPO, § 540 Abs 2 ZPO, § 280 BGB, § 286 BGB, § 9 BeratHiG

Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicher Beratungshilfe

Leitsatz

1. Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen.

2. Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAI-27468

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