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BGH Beschluss v. - X ARZ 65/13

Gesetze: § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 60 ZPO, Art 16 Abs 1 EGV 44/2001

Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen Gerichtsständen: Eingeschränktes Auswahlermessen bei einem europarechtlichen inländischen Gerichtsstand eines Streitgenossen

Leitsatz

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet Anwendung, wenn hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.

2. Ergibt sich der Gerichtsstand eines Antragsgegners aus einer abschließenden Zuständigkeitsbestimmung der Brüssel-I-Verordnung, ist das Auswahlermessen des Gerichts im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeschränkt.

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Fundstelle(n):
QAAAI-27565

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