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§ 15 EStG Gewerblicher Grundstückshandel; Beschluss des Großen Senats des BStBl 2002 II S. 291
Der Große Senat hat mit Beschl. v. - GrS 1/98 - entschieden, dass die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem ”Bild eines produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers” eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.
Nach der Auffassung des BFH können jedoch besondere Umstände auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (z. B. Veräußerung eines im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung erworbenen Grundstücks schon vor der Bebauung, Bebauung auf Rechnung oder nach den Wünschen des Erwerbers; vgl. Abschn. C. III. 5. zweiter Absatz der Entscheidungsgründe).
Angesichts der bisherigen Verwaltungsanweisungen stellt sich die Frage, ob bei der Errichtung und Veräußerung von weniger als vier Großobjekten (z. B. Mehrfamilienhäuser, Büro-, Hotel-, Fabrik- oder Lagergrundstücke) weiterhin generell ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden kann (vgl. BStBl 2001 I S. 512 - sowie die dort zitierten BFH-Entscheidungen v. , BStBl 1996 II S. 303 und v. , BStBl 1998 II S. 346) ...