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BGH Beschluss v. - V ZB 154/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Organisationspflichten hinsichtlich der Ermittlung der richtigen Telefaxnummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze

Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass bei dem Versand von Schriftsätzen per Fax nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer erfasst werden.

2. Die Kontrolle darf sich nicht darauf beschränken, die in dem Sendebericht enthaltene Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen zu vergleichen; vielmehr muss der Abgleich stets anhand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden.

Fundstelle(n):
PAAAI-28640

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