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BGH Urteil v. - I ZR 50/13

Gesetze: § 286 Abs 1 ZPO, § 425 Abs 1 HGB, § 429 Abs 1 HGB, § 429 Abs 3 HGB

Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der behaupteten Menge und dem Inhalt verloren gegangener Pakete einer Sendung

Leitsatz

Der Tatrichter hat sich die Überzeugung von der Richtigkeit des vom Anspruchsteller behaupteten Umfangs einer verlorengegangenen Sendung anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu bilden. Dabei sind nicht nur vorgelegte Lieferscheine und dazu korrespondierende Rechnungen, sondern alle Umstände, die für oder gegen den vom Kläger vorgetragenen Umfang sprechen - gegebenenfalls nach einer Beweiserhebung - zu berücksichtigen. Eine Beweiserleichterung aufgrund der Grundsätze zum Anscheinsbeweis kommt ihm insoweit nicht zugute.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAI-29652

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