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BGH Urteil v. - I ZR 44/10

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 20b Abs 1 S 1 UrhG, § 87 Abs 5 UrhG, § 11 Abs 1 UrhWahrnG

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Richtlinienauslegung zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Rahmen der Beurteilung eines urheberrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen einen Kabelnetzbetreiber für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen - Breitbandkabel

Leitsatz

Breitbandkabel

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom , S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Umfasst der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes, wenn die ursprüngliche Sendung im Sendegebiet auch drahtlos empfangen werden kann, das Werk an die Besitzer von Empfangsgeräten weitergesendet wird, die die Sendung allein oder im privaten bzw. familiären Kreis empfangen, und die Weitersendung durch ein anderes als das ursprüngliche Sendeunternehmen zu Erwerbszwecken vorgenommen wird?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
SAAAI-29689

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