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BGH Urteil v. - IX ZR 90/10

Gesetze: § 134 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Entgeltlichkeit der Leistung des Schuldners bei Begleichung der gegen einen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners

Leitsatz

Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, kann seine Leistung entgeltlich sein, wenn sich der Zahlungsempfänger gegenüber seinem Schuldner durch Aufrechnung hätte Befriedigung verschaffen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAI-29709

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