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BGH Beschluss v. - XII ZB 325/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO

Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

Leitsatz

Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat.

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Fundstelle(n):
OAAAI-29809

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