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BGH Urteil v. - XII ZR 41/11

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 Abs 2 BGB

Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall der Veränderung des "Lebenhaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland"

Leitsatz

1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass bei einer bestimmten prozentualen Veränderung des "Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland" die Miete zu ändern ist, entsteht durch den Wegfall dieses Index eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss (im Anschluss an Senatsurteil vom , XII ZR 141/07, ZMR 2009, 591).

2. Jedenfalls wenn der der Anpassung zugrunde liegende Zeitraum ab dem beginnt, entspricht es dem Interesse der Vertragsparteien, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex bereits ab dem Basisjahr 2000 abzustellen (im Anschluss an Senatsurteil vom , XII ZR 141/07, ZMR 2009, 591).

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAI-29820

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