Kostenerstattung nach AGB-Kontrollklage eines eingetragenen Verbraucherverbands: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des in Parallelverfahren tätigen auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Leitsatz
Ein nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 4 UKlaG in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragener Verbraucherverband ist unabhängig von seiner Geschäftsorganisation in durchschnittlich schwierigen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Kostenerstattung gehalten, einen am Gerichtsort ansässigen Prozessvertreter zu beauftragen. Reisekosten zum Prozessgericht zählen in diesen Fällen nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.