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BGH Urteil v. - V ZR 5/14

Gesetze: § 10 Abs 6 S 3 Halbs 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 1004 BGB

Wohnungseigentümergemeinschaft: Aktivlegitimation zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Leitsatz

Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAI-30117

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