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BGH Beschluss v. - III ZB 88/15

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 KapMuG, § 199 Abs 3 S 1 Nr 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 280 BGB

Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele in einem Kapitalanlegermusterverfahren; inhaltliche Anforderungen an eine Individualisierung des prozessualen Anspruchs im verjährungshemmenden Güteantrag

Leitsatz

1. An der Voraussetzung, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG), fehlt es jedenfalls dann, wenn die Sache ohne weitere Beweiserhebungen und ohne Rückgriff auf die Feststellungsziele eines Musterverfahrens entscheidungsreif ist (Anschluss an ).

2. Zu den Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in einem Güteantrag in Anlageberatungsfällen (Bestätigung und Fortführung von ).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:280116BIIIZB88.15.0

Fundstelle(n):
AAAAI-30154

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