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BGH Beschluss v. - VI ZB 37/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Eigensorgfalt bei der Fristenkontrolle

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.

Fundstelle(n):
IAAAI-30938

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