Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XII ZR 38/12

Gesetze: § 550 BGB, § 578 Abs 2 BGB

Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen Schriftform der Vertragsübernahme bei einem Mieterwechsel

Leitsatz

1. Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn die Schriftform gewahrt bleiben soll.

2. Die für die Wirksamkeit der Vertragsübernahme erforderliche Zustimmung des Vermieters kann formlos erfolgen (im Anschluss an Senatsurteil vom , XII ZR 29/02, NZM 2005, 584 und vom , XII ZR 18/00, BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158).

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAI-31395

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank