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BGH Urteil v. - IX ZR 145/09

Gesetze: § 133 Abs 1 S 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Scheckübergabe an einen Vollziehungsbeamten der Finanzverwaltung

Leitsatz

Stellt ein Schuldner einen Scheck aus und übergibt diesen einem anwesenden und vollstreckungsbereiten Vollziehungsbeamten, so beruht die durch Einlösung des Schecks erfolgte Zahlung auch dann auf einer Rechtshandlung des Schuldners, wenn der Vollziehungsbeamte ohne die Ausstellung des Schecks erfolgreich in das sonstige Vermögen des Schuldners vollstreckt hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-31718

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