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BGH Urteil v. - I ZR 35/13

Gesetze: § 15 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 16 UrhG, § 53 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG, § 101a Abs 1 UrhG, Art 5 Abs 2 Buchst a EGRL 29/2001, Art 5 Abs 3 GG

Grenzen der Urheberrechte: Vervielfältigung unveröffentlichter, digital bearbeiteter Porträtfotos durch Einscannen und Abspeichern auf dem Privatcomputer des Abgebildeten - Porträtkunst

Leitsatz

Porträtkunst

Die Schrankenregelung des § 53 Abs. 1 UrhG ist nicht einschränkend dahin auszulegen ist, dass sie lediglich eine Vervielfältigung veröffentlichter Werke erlaubt. Eine solche Auslegung ist weder im Blick auf entsprechende Einschränkungen anderer Schrankenregelungen oder auf das Grundrecht der Kunstfreiheit oder auf Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft geboten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAI-31907

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