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BGH Urteil v. - I ZR 109/13

Gesetze: Art 17 Abs 1 CMR, Art 29 Abs 1 CMR, § 435 HGB, § 242 BGB, § 368 BGB, § 416 ZPO, § 440 ZPO

Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust: Nachweis der Anzahl übergebener Frachtstücke durch Übernahmequittung

Leitsatz

Wird weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten auch durch eine von dem Frachtführer oder seinem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden. Der Frachtführer kann sich nicht darauf berufen, die Übernahmequittung habe keinerlei Beweiswert oder aber ihr Beweiswert sei erschüttert, weil sie "blind" unterschrieben wurde, wenn der Unterzeichner der Empfangsbestätigung die Möglichkeit hatte, den Beladevorgang zu beobachten oder nach dessen Abschluss zumindest die Anzahl der Frachtstücke zu überprüfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAI-32069

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