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BGH Urteil v. - IV ZR 104/14

Gesetze: § 2212 BGB, § 2317 Abs 2 BGB

Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers hinsichtlich eines Pflichtteilsanspruchs des Erblassers

Leitsatz

Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAI-32115

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