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BGH Beschluss v. - XII ZB 186/13

Gesetze: § 194 BGB, § 242 BGB, § 168 Abs 1 S 2 FamFG, § 168 Abs 1 S 3 FamFG, § 292 Abs 1 FamFG

Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der Verjährungseinrede

Leitsatz

Die Einrede der Verjährung ist im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zu berücksichtigen. Dabei hat er nicht nur zu prüfen, ob der Anspruch verjährt ist, sondern auch, ob die Einrede gegebenenfalls treuwidrig erfolgt und ihr damit § 242 BGB entgegensteht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 459/10, FamRZ 2012, 1051).

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Fundstelle(n):
WAAAI-32134

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