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BGH Beschluss v. - IX ZB 194/11

Gesetze: § 287 Abs 1 S 1 InsO, § 290 Abs 1 Nr 2 InsO

Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsschutzinteresse für Zweitantrag nach Ablehnung des ersten Antrags in einem vorausgegangenen Verfahren

Leitsatz

Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgelehnt worden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 493 Nr. 3
AAAAI-32231

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