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BGH Beschluss v. - XII ZB 458/10

Gesetze: Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 Alt 3 RVG-VV, Nr 3104 RVG-VV, § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO

Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf Antrag einer Partei

Leitsatz

Die in Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG vorgesehene Terminsgebühr kann auch in solchen Verfahren anfallen, in denen eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass eine Partei sie beantragt (in Abgrenzung zu BGH Beschlüsse vom , V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 19 und vom , V ZB 170/06, NJW 2007, 2644 Rn. 7) .

Fundstelle(n):
EAAAI-32234

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