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BGH Urteil v. - I ZR 39/12

Gesetze: § 15 Abs 2 Nr 2 UrhG, § 19a UrhG, § 10 TDG

Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentlich-Zugänglichmachen eines auf einem erkennbar fremden Einladungsschreiben wiedergegebenen Landkartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

Leitsatz

Terminhinweis mit Kartenausschnitt

1. Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu , BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

2. Fremde Informationen im Sinne von § 10 TDG sind ausschließlich durch den Nutzer eines Teledienstes eingegebene Informationen, von denen der Anbieter des Dienstes keine Kenntnis hat und über die er auch keine Kontrolle besitzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAI-32323

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