Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: Schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen
Leitsatz
1. Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (Anschluss an , vom , VII ZR 215/06, vom , II ZR 30/09 sowie vom , III ZR 336/08) .
2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (Anschluss an , vom , VII ZR 215/06, vom , II ZR 30/09 sowie vom , III ZR 336/08) .
3. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt (Anschluss an , vom , VII ZR 215/06, vom , II ZR 30/09 sowie vom , III ZR 336/08) .