Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der Beschwerdeschrift als PDF-Datei mit auch eingescannter Unterschrift im Anhang zu einer elektronischen Nachricht
Leitsatz
Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 4 genügt (im Anschluss an , NJW 2008, 2649).