Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks und auf Beseitigung eines Zaunes verurteilten Beklagten bei Einwendung eines Besitzrechts aus Pachtvertrag
Leitsatz
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an , NZM 2005, 677).