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BGH Urteil v. - IV ZR 531/14

Gesetze: § 100 nF VVG, §§ 100ff nF VVG, § 149 aF VVG, §§ 149ff aF VVG

Haftpflichtversicherung: Unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs

Leitsatz

Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung steht einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten auch ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs nicht entgegen, wenn der Deckungsanspruch wirksam an den Geschädigten abgetreten ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200416UIVZR531.14.0

Fundstelle(n):
DStRE 2017 S. 574 Nr. 9
MAAAI-33105

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