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BGH Beschluss v. - VI ZB 16/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des Prozessbevollmächtigten nach Stellung eines Fristverlängerungsantrages

Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob sein Antrag auf Verlängerung der Frist rechtzeitig eingegangen sei und ihm stattgegeben werde.

Fundstelle(n):
FAAAI-33450

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