Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 € übersteigenden Berechnungsgrundlage
Leitsatz
1. Die Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren ist nicht durch die bei gleicher Berechnungsgrundlage sich ergebende Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV der Höhe nach begrenzt .
2. Übersteigt die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren den Betrag von 160.000 € oder die Gesamtsumme aller angemeldeten und anerkannten Insolvenzforderungen, kommt ein Abschlag in Betracht, der von Amts wegen zu prüfen ist .