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BGH Urteil v. - I ZR 228/10

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG

Wettbewerbsverstoß: Irreführungsgefahr durch eine Unternehmensbezeichnung - Stadtwerke Wolfsburg

Leitsatz

Stadtwerke Wolfsburg

Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil "Stadtwerke" enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile der geschäftlichen Bezeichnung des Unternehmens nicht aus, die der Verkehr als Phantasiebezeichnungen auffasst und denen er keinen Hinweis auf einen weiteren Gesellschafter entnimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-33792

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