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BGH Urteil v. - I ZR 116/11

Gesetze: § 4 Nr 1 Buchst c PostG, § 1 Abs 1 Nr 3 S 2 PUDLV

Kontrahierungszwang für die Deutsche Post AG hinsichtlich eines Rahmenvertrages über Transportdienstleistungen: Zugehörigkeit einer Druckschrift zum Universaldienst - Fraktionszeitung

Leitsatz

Fraktionszeitung

1. Für die Zuweisung einer Druckschrift zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV kommt es lediglich auf den formalen Zweck der Publikation an, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn die in Rede stehende Publikation einseitig politisch ausgerichtet ist und durch eine entsprechende Berichterstattung den Zielen einer bestimmten politischen Richtung dient.

2. Ein periodisches Erscheinen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV liegt vor, wenn die Druckschrift nach ihrer Aufmachung nicht nur zur gelegentlichen Informationskundgabe bestimmt, sondern auf das für eine Zeitung oder Zeitschrift übliche periodische Erscheinen angelegt ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie trotz dieser Aufmachung gleichwohl nur gelegentlich publiziert werden soll.

3. Die fehlende Adressierung der Druckschrift steht der Zugehörigkeit zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV, § 4 Nr. 1 Buchst. c PostG nicht entgegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
VAAAI-33796

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